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Für einen höheren Mindestlohn

Berechnungen des SoVD machen Handlungsbedarf für neue Regierung deutlich

Frau arbeitet an einer Supermarktkasse
Vor allem Frauen arbeiten überwiegend schlecht bezahlt in Teilzeit. Ihnen käme ein höherer Mindestlohn besonders zugute. Foto: Imago / IPA Photo

SPD, Grüne und FDP werden voraussichtlich die kommende Bundesregierung stellen. Dann wollen sie den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Dies ist als wichtiger Schritt zu begrüßen. Berechnungen des SoVD zeigen jedoch, dass auch diese Maßnahme vielen in Teilzeit Beschäftigten weder ein existenzsicherndes Einkommen noch einen Schutz vor Armut im Alter bietet. Der Verband setzt sich daher für einen Mindestlohn von 13 Euro pro Stunde ein.

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist grundsätzlich richtig und wichtig. Denn er sorgt maßgeblich dafür, dass die Reallöhne im unteren Verteilungsbereich steigen. Das machte zuletzt der
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung deutlich. Demnach wirkte sich 2019 der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,19 Euro pro Stunde auf rund zwei Millionen Jobs aus. Das waren fast fünf Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse.

Der Mindestlohn beeinflusst dabei nicht nur das Einkommen selbst, sondern auch die Höhe von Sozialleistungen sowie den individuellen Rentenanspruch. Hierbei spielt die Schwelle der Armutsgefährdung eine zentrale Rolle.

Welche Summe sichert die Existenz eines Menschen?

Die sogenannte Grundsicherungsschwelle setzt sich zusammen aus der Höhe der Regelbedarfsstufe 1 und den Kosten der Unterkunft. Sie lag im vergangenen Jahr bei rund 846 Euro. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund steigender Miet-, Strom- und Heizkosten fordert der SoVD eine deutliche Anhebung der Regelsätze auf ein existenzsicherndes Niveau. Im Ergebnis strebt der Verband eine Grundsicherungsschwelle von 1.000 Euro an.

Berechnungen des SoVD legen nun offen, welche Mindestlohnhöhe erforderlich ist, um das jeweilige Niveau der Grundsicherung zu erreichen. Für die Höhe des Arbeitsentgeltes ist dabei natürlich der Umfang der Beschäftigung entscheidend.

Wie hängen Mindestlohn und Einkommen zusammen?

Bereits der aktuelle Mindestlohn von 9,60 Euro führt zu einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 1.239 Euro. Dieses liegt somit schon jetzt über der vom SoVD geforderten Grundsicherungsschwelle. Die geplante Anhebung des Stundenlohns auf 12 Euro würde diese Summe auf rund 1.485 Euro netto anwachsen lassen.

Grundlage der Berechnungen ist jedoch eine Vollzeitstelle. Dies können Alleinerziehende, das sind überwiegend Frauen, oft nicht leisten. Schon heute geht annähernd jede zweite Frau einer Teilzeitbeschäftigung nach. Sie sind daher besonders von Armut bedroht.

Benachteiligung von Frauen endlich entgegenwirken

Kann eine gesetzliche Untergrenze bei der Bezahlung diese Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern korrigieren? Ja, so das Ergebnis einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Frauen würden demnach von einem steigenden Mindestlohn überdurchschnittlich profitieren – insbesondere, wenn sie in Teilzeit arbeiten oder einen befristeten Arbeitsvertrag haben.

Wie aber wirkt sich ein Mindestlohn auf die Höhe der gesetzlichen Rente aus?

Höhe der Rente hängt  auch vom Mindestlohn ab

Mit Beginn dieses Jahres trat das Gesetz zur Grundrente in Kraft. Anspruch auf einen entsprechenden Zuschlag können Rentner*innen haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Die Berechnungen des SoVD weisen daher auf Grundlage des jeweiligen Mindestlohnes zwei Werte aus (siehe Grafik rechts). Die jeweils höhere Summe der zu erwartenden Nettorente berücksichtigt einen etwaigen Grundrentenzuschlag.

Das Ergebnis ist alarmierend eindeutig: Erst ein Mindestlohn von 13 Euro pro Stunde führt zu einer Altersrente ohne Grundrentenzuschlag, die knapp oberhalb der derzeitigen Grundsicherungsschwelle liegt. Mit Blick auf das vom SoVD geforderte Niveau der Grundsicherung von 1.000 Euro sieht es noch dramatischer aus. Erst ab einem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde kann mithilfe eines Grundrentenzuschlages eine monatlich Nettorente erzielt werden, die mit 1.013 Euro knapp über dieser Grenze liegt.

Diese Schwelle zur Existenzsicherung wird bei Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld sogar erst durch einen Mindestlohn in Höhe von 13 Euro erreicht; eine Beschäftigung in Vollzeit immer vorausgesetzt.

Der SoVD hält daher an seiner Forderung nach einem Mindestlohn in dieser Höhe fest. Die Berechnungen des Verbandes machen zudem deutlich, wie wichtig die Grundrente zur Aufwertung niedriger Renten ist.

Berechnungen des SoVD als Grafik

Der SoVD hat beispielhaft die im regulären Renteneintrittsalter für eine Vollzeitbeschäftigung auf Mindestlohnniveau zu erwartende Nettorente berechnet. Im roten Balken ist ein Grundrentenzuschlag berücksichtigt, die gepunkteten Linien markieren die unterschiedlichen Schwellen der Grundsicherung.