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Konzept zur Pflegereform liegt vor – SoVD lehnt Kürzungen ab

Aktuelles Pflege

Der Entwurf von Nina Warken sieht Einsparungen bei Pflegeleistungen, Zuschüssen und bei der Unterstützung von pflegenden Angehörigen vor.

Eine ältere Frau füttert ihren pflegebedürftigen Mann aus einer Schüssel.
Angehörige leisten einen Großteil der Pflegearbeit. Auch für sie dürfte sich die Situation verschärfen. pressmaster / Adobe Stock

Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung ist angespannt. Die Einnahmen aus den Beiträgen reichen seit Jahren nicht mehr aus, um die steigenden Ausgaben zu decken. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat nun einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Mit dem Maßnahmenpaket sollen die erwarteten Finanzierungslücken der kommenden Jahre geschlossen werden.

Der Entwurf sieht Einsparungen von mehr als 20 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 vor. Erreicht werden soll dies vor allem durch Leistungskürzungen, strengere Zugangsvoraussetzungen und höhere Beiträge für bestimmte Versichertengruppen.

Kürzungen bei Leistungen und Unterstützung

Geplant ist unter anderem, den Anstieg der Pflegeleistungen künftig zu begrenzen. Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner sollen außerdem später als bisher höhere Zuschüsse zu ihren pflegebedingten Eigenanteilen erhalten. Dadurch müssten Betroffene länger einen größeren Teil der Kosten selbst tragen.

Auch pflegende Angehörige wären von den Reformplänen betroffen. Die Pflegekassen sollen künftig nur noch 70 statt bisher 100 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Der SoVD lehnt diesen Vorschlag entschieden ab.

„Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige wären ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten“, betont die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Entlastungsbetrag könnte abgeschafft werden

Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrade und für Höherstufungen verschärft werden. Das bisherige Pflegegeld soll durch ein neues Entlastungsbudget ersetzt werden, das bei neuen Pflegefällen der Pflegegrade 2 und 3 in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt wird.

Für Menschen mit Pflegegrad 1, die zu Hause leben, soll zudem der bisherige Entlastungsbetrag entfallen. Dieser kann bislang beispielsweise für Unterstützung im Haushalt oder bei der Gartenarbeit genutzt werden.

Auch diese Pläne sieht der SoVD kritisch. In einem Fernsehinterview mit dem ZDF erklärte Michaela Engelmeier: „Wenn beim Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag wegfallen soll, ist das keine bessere Versorgung. Das ist eine Kürzung bei Menschen, die Unterstützung brauchen.“

Höhere Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber

Neben den Einsparungen sieht die Reform auch zusätzliche Einnahmen vor. So soll die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro angehoben werden. Dadurch müssten Besserverdienende auf einen größeren Teil ihres Einkommens Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Erstmals sollen außerdem auch für Minijobs Beiträge zur Pflegeversicherung erhoben werden. Diese sollen vollständig von den Arbeitgebern getragen werden. Für Kinderlose ist eine weitere Anhebung des Beitragszuschlags vorgesehen.

Zusätzlich soll die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern deutlich eingeschränkt werden. Künftig soll sie nur noch für bestimmte Personengruppen gelten, etwa für Rentnerinnen und Rentner, Eltern kleiner Kinder oder pflegende Angehörige.

SoVD fordert solidarische Finanzierung

Der SoVD erkennt den dringenden Reformbedarf in der Pflegeversicherung an. Aus Sicht des Verbandes dürfen die notwendigen Veränderungen jedoch nicht vor allem zulasten der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Versicherten gehen.

Statt weiterer Kürzungen fordert der SoVD Bund und Länder auf, ihrer Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben stärker nachzukommen. Dazu gehören unter anderem die Finanzierung der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger sowie die Übernahme von Investitions- und Ausbildungskosten.

Langfristig kann eine gerechte Finanzierung der Pflege nach Auffassung des SoVD nur durch die Einführung einer solidarischen Pflegeversicherung erreicht werden, in die alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit einzahlen.