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SoVD kritisiert geplante Einsparungen beim Elterngeld

Der SoVD hält die aktuellen Pläne der Bundesregierung für unausgewogen und fordert eine umfassende Reform des Elterngeldes.

Junge Eltern sitzen in einer Wohnung auf dem Boden. Die Mutter hält eine Baby auf dem Arm.
Gibt es das Elterngeld bald nur noch 12 statt bisher 14 Monate? Vielen Familien würde das den Alltag erschweren. Foto: Syda Productions / Adobe Stock

Die in einem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen beim Elterngeld bringen für junge Familien weitere Belastungen, warnt der SoVD. Zwar sieht der Entwurf von Bundesfamilienministerin Karin Prien erstmals seit fast 20 Jahren eine leichte Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge vor, gleichzeitig soll die maximale Bezugsdauer für Elternpaare jedoch von 14 auf 12 Monate sinken.

Außerdem ist eine gleichmäßigere Aufteilung der Elterngeldmonate vorgesehen. Demnach sollen künftig beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate Elterngeld beziehen, um den vollen Anspruch auf zwölf Monate zu erhalten. Sechs weitere Monate können flexibel aufgeteilt werden. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu zwölf Monate Elterngeld beziehen können.

Minimale Erhöhung gleichen kürzere Bezugsdauer nicht aus

Gleichzeitig sind kleine Anhebungen des Mindestbetrages von 300 auf 330 Euro und den Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro im Monat geplant. Das Elterngeld gibt es seit 2007. Seitdem wurden weder der Mindestbetrag von 300 Euro noch der Höchstbetrag von 1.800 Euro erhöht. Angesichts der Inflation hat die Leistung dadurch erheblich an Kaufkraft verloren. Auch die nun in Aussicht gestellte Erhöhung holt diese Entwicklung nicht nach. 

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums soll die Reform den Bundeshaushalt um rund 500 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Der SoVD kritisiert, dass diese Einsparungen ausgerechnet zulasten einer zentralen familienpolitischen Leistung gehen und hält sie für nicht zielführend.

SoVD für jährliche Anpassung der Leistung

Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier macht deutlich: „Der aktuelle Reformvorschlag setzt an der falschen Stelle an. Familien brauchen keine Kürzungen bei der Bezugsdauer, sondern ein Elterngeld, das den heutigen Lebenshaltungskosten gerecht wird.“

Der Verband fordert deshalb eine deutlich stärkere Anhebung der Leistungen. Das Mindestelterngeld soll auf 400 Euro, der Höchstbetrag auf 2.400 Euro steigen. Zudem spricht sich der SoVD für eine jährliche Dynamisierung aus, damit die Leistungen künftig automatisch an die Lohnentwicklung angepasst werden.

Anreize statt Kürzungen für mehr Partnerschaftlichkeit

Auch bei der Lohnersatzrate sieht der Verband Reformbedarf. Michaela Engelmeier erklärt: „Der SoVD spricht sich für eine Erhöhung des Elterngeldes auf 80 Prozent des entgangenen Nettoeinkommens aus – wenn beide Eltern zu gleichen Teilen Elterngeld und Elternzeit beantragen und auch tatsächlich in Anspruch nehmen.“ Nach geltendem Recht ersetzt das Elterngeld in der Regel 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens.

Grundsätzlich begrüßt der SoVD Maßnahmen, die eine gleichberechtigte Aufteilung der Familienarbeit fördern. Nach Auffassung des Verbandes dürfen solche Anreize jedoch nicht mit Kürzungen für Familien verbunden werden.

„Partnerschaftliche Elternschaft lässt sich nicht dadurch fördern, dass Familien insgesamt weniger Unterstützung erhalten“, betont Engelmeier. „Wer mehr Väterbeteiligung erreichen will, muss Anreize schaffen und gleichzeitig die finanzielle Absicherung von Familien verbessern.“

Änderungen am Entwurf noch möglich

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Bereits jetzt stößt er auf Kritik – nicht nur beim SoVD, sondern auch bei weiteren Familienverbänden sowie in Teilen der Regierungskoalition. 

Der SoVD fordert deshalb, die Reform nachzubessern. Ziel müsse ein Elterngeld sein, das Familien wirksam unterstützt und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit stärkt.