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Stellungnahme Mindestlohnanpassung 2026

SoVD-Stellungnahme zur Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Über den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV5)

Mit einstimmigem Beschluss hat die Mindestlohnkommission am 27. Juni 2025 einen Vorschlag für eine neue Mindestlohnhöhe gemacht. Demnach soll der Mindestlohn in mehreren Schritten steigen und zwar von aktuell 12,82 Euro 

  • zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro (Anhebung um 8,42 Prozent),
  • zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro (Anhebung um weitere 5,04 Prozent). 

Damit steigt der Mindestlohn insgesamt um 13,9 Prozent. Das wird laut Statistischem Bundesamt bis zu 8,3 Millionen Jobs betreffen. 

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Dabei hat sie nur die Möglichkeit, den Vorschlag anzunehmen oder den Mindestlohn bei der aktuellen Höhe zu belassen. Eine neue Höhe kann die Bundesregierung im Rahmen der Verordnung nicht festsetzen. Insofern ist es sachlogisch, dass die Bundesregierung die Anpassung des Mindestlohns in vorliegender Form vornimmt. 

Gleichzeitig macht der SoVD an dieser Stelle erneut deutlich, dass ein Mindestlohn von 13,90 Euro und von 14,60 Euro nicht ausreichend ist, um Armut angemessen zu vermeiden und damit Teilhabe zu sichern. Aus Sicht des SoVD hätte der Mindestlohn bei mindestens 15,12 Euro liegen müssen. Dies entspricht dem international anerkannten Referenzwert von 60 Prozent des Medianeinkommens in Vollzeitäquivalenten für das Jahr 2025, der wiederum die Armutsschwelle darstellt. An dieser Stelle wird auf die SoVD-Stellungnahme zur Schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission vom 10. März 2025 verwiesen. 

Warum ist ein armutsfester gesetzlicher Mindestlohn wichtig? Aktuell arbeitet fast jede*r vierte Beschäftigte zu einem Lohn, der unterhalb der Armutsschwelle liegt. Davon kann man weder jetzt noch im Alter gut leben. Angesichts der enorm gestiegenen Verbraucherpreise und Mieten ist ein angemessener Mindestlohn mehr als notwendig – für die Beschäftigten, die Unternehmen, die Sozialversicherungssysteme und unsere Gesellschaft. Gerade in der Gastronomie und Hotellerie, dem Einzelhandel und der Textilbranche, aber auch im Bäckereihandwerk und in Friseursalons gibt es besonders viele Beschäftigte, die den Mindestlohn erhalten. 

Gleichzeitig zeigt die zehnjährige Geschichte des Mindestlohns, dass er wirkt. Die Zahl der Niedriglohnjobs hat sich um 1,3 Millionen verringert und Millionen Beschäftigte haben in den vergangenen Jahren deutliche Lohnsteigerungen erhalten. Auch ist dank des Mindestlohns die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen etwas kleiner geworden. Zu den von interessierter Seite prognostizierten Massenentlassungen ist es aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns jedoch nicht gekommen. Dies bestätigt auch der jüngst veröffentlichte Entwurf des 7. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung. 

Darüber hinaus ist es uns als SoVD wichtig zu betonen, dass die Einhaltung des Mindestlohns wirksam kontrolliert werden muss. Auch ist es mit Blick auf die rasanten globalen und gesellschaftlichen Entwicklungen sinnvoll, wenn der Mindestlohn auch außerhalb des Zwei-Jahres-Turnus angepasst werden kann. 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Richtung stimmt, der Schritt aber zu klein ist. Eine gute Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik bleibt daher weiterhin wichtig, um den Beschäftigten angemessene Löhnen zu ermöglichen, die vor Armut schützen und Teilhabe sichern. 

Berlin, 6. Oktober 2025 

DER VORSTAND
Abteilung Sozialpolitik