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Deutschland verzögert Umsetzung von EU-Richtlinie für Entgelttransparenz

Die Bundesregierung hat es versäumt, bis zum 7. Juni EU-Regeln gegen Lohndiskriminierung umzusetzen. Der SoVD kritisiert die Untätigkeit in diesem Bereich.

Ein Mann und eine Frau sitzen nebeneinander am Schreibtisch und reden miteinander.
Wird gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt? Eine neue EU-Richtlinie soll Gehaltsunterschiede transparenter machen. Deutschland bremst jedoch bei der Umsetzung. Foto: nenetus / Adobe Stock

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verfolgt das Ziel, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu verringern und den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ wirksamer durchzusetzen. Im Fokus steht dabei die Schaffung von mehr Transparenz bei Vergütungsstrukturen. Bis zum 7. Juni hätte die Bundesregierung die Richtlinie in nationales Recht überführen müssen. 

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Offenlegung von Gehaltsspannen bereits im Bewerbungsprozess, erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte sowie die Verpflichtung größerer Unternehmen, Daten zu geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden zu erheben und zu veröffentlichen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber Vergütungssysteme anhand objektiver und geschlechtsneutraler Kriterien gestalten.

SoVD kritisiert Verzögerungen bei Umsetzung

Die EU erhofft sich von der neuen Regelung auch einen Beitrag zur Lohngerechtigkeit zwischen den Männern und Frauen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Identifizierung und Beseitigung von Gender Pay Gaps. Werden erhebliche, nicht sachlich begründbare Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern festgestellt, sind Unternehmen verpflichtet, diese zu analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die Schließung der Gender Pay Gap ist ein zentrales Anliegen des SoVD. Der Verband veranstaltet anlässlich des Equal Pay Day (EPD) deutschlandweit Aktionen um auf die nach wie vor bestehenden Ungerechtigkeiten bei der Bezahlung zwischen Männern und Frauen hinzuweisen. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michalea Engelmeier kritisiert daher, dass die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung der Richtlinie hat verstreichen lassen. Sie stellt fest: „Wer die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ausbremst, nimmt in Kauf, dass Frauen weiterhin schlechter bezahlt werden“. Sie weist außerdem darauf hin, dass Lohnungleichheit bis ins Alter wirkt und das Risiko von Altersarmut bei Frauen erhöht.

Bundesregierung will neue Regeln 2027 in Kraft treten lassen

Die Bundesregierung hält grundsätzlich an den Zielen der Richtlinie fest und plant, das in Deutschland geltende Entgelttransparenzgesetz aus dem Jahr 2017 an die europäischen Vorgaben anzupassen. Das Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes wird derzeit für Anfang 2027 erwartet.

Die neuen Auskunfts-, Berichts- und Transparenzpflichten sollen anschließend schrittweise eingeführt werden; erste Berichtspflichten und Auskunftsansprüche könnten nach aktuellem Stand ab Juni 2028 greifen. Durch die Fristüberschreitung droht Deutschland zudem ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission.